Spanisches Immobilienrecht

Der Immobilienkauf in Spanien unterscheidet sich erheblich von den aus Deutschland bekannten Abläufen. So können hier auch Immobilienkaufverträge gültig sein, die nicht vor einem Notar geschlossen wurden. Auch, dass Gebäude ohne Baugenehmigung errichtet werden oder nicht ins Grundbuch eingetragen sind, kommt vor. Unsere Kanzlei in Berlin hat langjährige Erfahrung in der Erstellung spanischer Immobilienkaufverträge. BM Partner begleitet Sie bis zur Eintragung ins Grundbuch (Erstellungen von Privatkaufverträgen, Optionsverträge, Prüfungen notarieller Verträge, Beratung zu und Prüfung von Hypotheken- und Darlehensverträgen, Grundbuchabfragen, Vereinbarung von Notarterminen, Begleitung zum Notartermin, Absicherung der Kaufpreiszahlung, Eintragung ins Grundbuch) Wir beraten und vertreten Sie in alle Rechtstreitigkeiten um das Immobilieneigentum.