Spanisches Gesellschaftsrecht

Die Kanzlei BM Partner in Berlin unterstützt Sie bei der Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung  (sociedad de responsabilidad limitada /S.L) in Spanien und berät die Geschäftsführer und Gesellschafter zu ihren in Spanien bestehenden kaufmännischen und rechtlichen Verpflichtungen. Zu unserer Beratung im spanischen Gesellschaftsrecht gehören die Erstellung von Satzung, Gesellschaftsvertrag, Begleitung zur Eintragung in Handelsregister, Abberufung und Berufung von Geschäftsführern, Vorbereitung und Protokollierung der Gesellschafterversammlungen, Due-Diligence, Kaufverträge über Unternehmensanteile, Unternehmenskauf, Konkursrecht.